Die Geschichte des Drömlings ist eng mit den in und am Drömling wohnenden Menschen verbunden. Sie schufen durch ihre Tätigkeit das sich heute bietende Gesicht dieser Landschaft. Mehr als 200 Jahre stand die bedingungslose Nutzbarmachung der Natur im Vordergrund.

Der Drömling wird durch die Aller und Ohre, sowohl zur Weser, als auch zur Elbe hin, entwässert. Dadurch stellt er ein wichtiges Element im Biotopverbund der Flusssysteme, z.B. für den Fischotter, dar. Das heutige Erscheinungsbild des Drömlings entstand durch die menschliche Nutzung. Durch die großflächige Anlage von Entwässerungskanälen und Gräben, die Anlage von Moordammkulturen und den Bau des Mittellandkanals entstand in den vergangen zwei Jahrhunderten ein umfangreiches Gewässernetz. Wegen der 2.200 km Wasserläufe nennt man den Drömling auch „Land der tausend Gräben“.

Am 12. September 1990 wurde der sachsen-anhaltinische Teil des Drömlings als Naturpark ausgewiesen. Die wertvollsten Teile des ehemaligen Naturparks wurden am 30. Juni 2005 als Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ mit einer Größe von 10.340 ha gliedert sich in vier Schutzzonen:

In die Kernzone mit ca. 840 ha,
die Nässezone mit ca. 2.960 ha,
die Erhaltungszone mit ca. 4.630 ha und
in die Verbindungszone mit ca. 1.910 ha.


Auf der niedersächsischen Seite gibt es gleich sieben ausgeschriebene Naturschutzgebiete, die die jeweiligen Teilfächen des Drömling schützen. Hier fand, anders als auf der östlichen Seite, kein Zusammenschluss der einzelnen Gebiete statt. Diese sind:

Giebelmoor
Kaiserwinkel
Nördlicher Drömling
Politz mit Hegholz
Schulenburgscher Drömling
Südlicher Drömling
Wendschotter u. Vorsfelder Drömling

Am 22.06.2019 wurde der Drömling in Sachsen-Anhalt als Biospährenreservat ausgewiesen. Seit dem werden viele Aspekte der Gebietsbetreuung auch für den niedersächsischen Drömling übernommen.

Seit 14.06.2023 ist der Drömling ein bundesländerübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat. Damit erfolgte ein länderübergreifender Zusammenschluss der Schutzgebiete des Drömling und die Entwicklung eines gemeinsamen Schutzkonzeptes für das Gebiet. Flächenumriss und Zonierung des BR Drömling sind in mehreren Diskussionsphasen mit der örtlichen Bevölkerung gewachsen. Ausgangspunkt waren jeweils abgeschlossene Naturschutzgroßprojekte in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, aus denen die wiedervernässten Niedermoorgebiete als Kern- und Pflegezonen gesichert wurden. Die Entwicklungszone umfasst auch umliegende Teile des Naturraumes Drömling, die nicht als Naturschutzgebiete hoheitlich gesichert sind und deren Zuschnitt sich in späteren Diskussions- und Beteiligungsrunden erweitert hat.

  ST [ha]
NI [ha]
Gesamt  [ha] %
Entwicklungszone 22.550 6.880 29.430 65,1
Pflegezone 10.680 3.460 14.140 31,3
Kernzone 840 810 1.650 3,6
  34.070 11.150 45.220 100