Natura 2000
Unter dem Begriff NATURA 2000 wird ein EU-weites Netz von Schutzgebieten verstanden, mit dessen Schaffung man gefährdete Lebensräume und seltene Artenvorkommen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet, über die Grenzen der einzelnen Länder Europas hinweg, bewahren und wiederherstellen möchte. Im Zuge der hierfür notwendigen Aktivitäten ist ein sogenanntes „Verschlechterungsverbot“ ausgesprochen worden.
Zentrale Rechtsgrundlagen des Naturschutzes der Europäischen Gemeinschaft, in denen die wertbestimmenden Lebensräume und Tierarten benannt werden, sind die Vogelschutzrichtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch kurz FFH-Richtlinie, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere.
Zur Sicherung und Umsetzung der Zielstellungen dieser europäischen Naturschutzrichtlinien haben sich die einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. die einzelnen Bundesländer Deutschlands verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die an die EU gemeldeten Vogelschutz- und FFH-Gebietskulissen auch vollständig zu Schutzgebieten nach Landesrecht deklariert werden müssen. In Sachsen-Anhalt erfolgte dies in gewissem Umfang durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) oder Naturschutzgebieten (NSG) in Verbindung mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Schutzgebietsverordnungen. Für Gebietsteile die bislang jedoch noch nicht von LSG- bzw. NSG-Kulissen überlagert waren, gilt seit dem 20.12.2018 die neue Landesverordnung zur Unterschutzstellung der NATURA-2000-Gebiete.
Einschränkungen hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung, die bei der Umsetzung einzelner Naturschutzmaßnahmen entstehen, können beispielsweise durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln der EU auf Antrag ausgeglichen werden. Hierzu werden vom Land spezielle Förderprogramme angeboten.
Unter Beachtung bzw. Einhaltung der in den Schutzverordnungen festgelegten Schutzzwecke sind künftig auch weiterhin verschiedene Freizeitaktivitäten wie z.B. Wandern, Schwimmen, Jagen, Angeln oder Radfahren innerhalb des NATURA-2000–Netzwerkes möglich.
Weitere Informationen sowie die Natura 2000-Landesverordnung finden Sie hier:
https://www.natura2000-lsa.de/natura-2000
Eine interaktive Karte der FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) des Drömlings finden Sie hier: